HUP berät Mittelstand zur digitalen Zukunft

Im Zuge der autorisierten Unterstützung von KMU und Handwerksbetrieben in den Modulen „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ ist HUP berechtigt, Förderanträge zu stellen und förderfähige Beratungsleistungen zu erbringen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert KMU und Handwerksbetriebe im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung. Die zur Förderung zugelassenen Unternehmen werden bei der digitalen Transformation begleitet und können definierte Leistungen in Anspruch nehmen, die das BMWi zu festgelegten Fördersätzen und in definierten Zeiträumen unterstützt – von der Suche nach individuellen Lösungen für den Online-Handel, die Digitalisierung des Geschäftsalltags bis zum wachsenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung.

Zugelassen sind KMU und Handwerksbetriebe, die weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen (auf Vollzeitäquivalente bezogen), im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben, eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen und deren Sitz bzw. die Niederlassung in Deutschland liegt.

HUP hat die für go digital notwendigen Voraussetzungen wie fachliche Expertise, wirtschaftliche Stabilität, wettbewerbsneutrale Beratung und Erfüllung bzw. Gewährleistung der Qualitätsstandards in den Modulen Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ nachgewiesen – siehe auch go-digital Beraterlandkarte des BMWi. Neben der fachlichen Begleitung übernimmt HUP auch die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.

So läuft eine Projektförderung im Förderprogramm ab
Die HUP als ein autorisiertes Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-digital und ein interessiertes Unternehmen stimmen sich über ein potenzielles Förderprojekt ab. Einigt man sich darauf, eine Projektförderung zu beantragen, werden ein als Formular bereitgestellter Beratungsvertrag mit den gemeinsam definierten Beratungs- und Umsetzungsleistungen (Projektplan), die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung und die Eigenbeteiligung ausgefüllt. Die HUP stellt den Förderantrag, der erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids wirksam wird.
Die Projektlaufzeit beträgt maximal sechs Monate, danach erstellt die HUP eine Rechnung über die Eigenbeteiligung sowie einen Verwendungsnachweis.

Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises wird dem Beratungsunternehmen der Zuschuss ausgezahlt und dem geförderten KMU eine entsprechende De-minimis-Bescheinigung ausgestellt.

Ihre persönliche Ansprechpartnerin bei HUP
Karin Pollak steht interessierten KMU und Handwerksbetrieben seitens HUP unter +49 531 28181902 und kpo@hup.de als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Weitere Informationen & offizielle Webseite
Mehr Informationen zum Förderprogramm go-digital unter www.bmwi-go-digital.de.

Die offizielle Broschüre, die Sie auch nebenstehend zum Download sehen, finden Sie unter:

https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Redaktion/DE/Downloads/Unterlagen-go-digital/go-digital_flyer.html

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Kontakt

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+49 531-28181-0

E-Mail:
info@hup.de

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